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6 K 1574/24•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-11-26, 6 K 1574/24
6 K 1574/24Tribunale amministrativo26 nov 2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-26
Aktenzeichen: 6 K 1574/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1126.6K1574.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauGB § 34; BauO NRW 2018 § 6
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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