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6 K 717/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2024-01-09, 6 K 717/22
6 K 717/22Tribunale amministrativo9 gen 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-09
Aktenzeichen: 6 K 717/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0109.6K717.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauO NRW § 6 BauGB § 34 BauNVO § 22
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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