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5 K 857/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-12-07, 5 K 857/22
5 K 857/22Tribunale amministrativo7 dic 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 5 K 857/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1207.5K857.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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