Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-12-07, 5 K 2251/22

5 K 2251/22Tribunale amministrativo7 dic 2023

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5 K 2251/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-07

Aktenzeichen: 5 K 2251/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1207.5K2251.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 25. März 2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Mai 2022 wird aufgehoben, soweit die Beklagte darin Vergnügungssteuern in Höhe eines 2.474,81 € übersteigenden Betrages festgesetzt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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