Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-07-18, 19a K 588/20.A

19a K 588/20.ATribunale amministrativo18 lug 2023

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19a K 588/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-18

Aktenzeichen: 19a K 588/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0718.19A.K588.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19a. Kammer

Normen: AsylG §§ 3, 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens , für das keine Gerichtskosten erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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