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17 K 881/23•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-06-23, 17 K 881/23
17 K 881/23Tribunale amministrativo23 giu 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-23
Aktenzeichen: 17 K 881/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0623.17K881.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: VwGO § 42 Abs. 2
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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