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16 K 5094/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-05-25, 16 K 5094/19
16 K 5094/19Tribunale amministrativo25 mag 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-25
Aktenzeichen: 16 K 5094/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0525.16K5094.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: VwVG NRW § 55 Abs 1; 57 Abs 1 Nr 2, 60, 64
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Diese sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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