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2a K 2447/20.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-04-17, 2a K 2447/20.A
2a K 2447/20.ATribunale amministrativo17 apr 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-17
Aktenzeichen: 2a K 2447/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0417.2A.K2447.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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