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6 K 2879/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-01-17, 6 K 2879/21
6 K 2879/21Tribunale amministrativo17 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-17
Aktenzeichen: 6 K 2879/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0117.6K2879.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 31 Abs. 1
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 16. Juni 2021 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 27. März 2021 hin einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung eines J. auf dem Grundstück F. G. 5 in E. zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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