Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-01-06, 12a L 1629/22.A

12a L 1629/22.ATribunale amministrativo6 gen 2023

Regest

Kein Anspruch auf die Durchführung eines Folgeverfahrens und die Änderung der Ent-scheidung über Abschiebungshindernisse gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wegen unglaubhaften Vortrags zu erstmalig während der Abschiebehaft offenbarter Identität.

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12a L 1629/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-06

Aktenzeichen: 12a L 1629/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0106.12A.L1629.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12a. Kammer

Normen: VwGO § 123; AsylG § 71; VwVfG § 51

Leitsätze

Kein Anspruch auf die Durchführung eines Folgeverfahrens und die Änderung der Ent-scheidung über Abschiebungshindernisse gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wegen unglaubhaften Vortrags zu erstmalig während der Abschiebehaft offenbarter Identität.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden.

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