progetti
14 L 690/22•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-09-20, 14 L 690/22
14 L 690/22Tribunale amministrativo20 set 2022
Die Wirksamkeit einer Beschlagnahmeanordnung nach § 10 VereinsG ist zeitlich nicht begrenzt.Davon zu unterscheiden ist die Verhältnismäßigkeit der Dauer einer konkret bezüglich eines Vermögensgegenstandes erfolgten Sicherstellung.
Entscheidungsdatum: 2022-09-20
Aktenzeichen: 14 L 690/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0920.14L690.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: VereinsG § 10, VereinsG § 3; GG Art 9, GG Art 2, GG Art 14; VereinsGDV § 4
Die Wirksamkeit einer Beschlagnahmeanordnung nach § 10 VereinsG ist zeitlich nicht begrenzt.Davon zu unterscheiden ist die Verhältnismäßigkeit der Dauer einer konkret bezüglich eines Vermögensgegenstandes erfolgten Sicherstellung.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.