Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-09-20, 14 L 690/22

14 L 690/22Tribunale amministrativo20 set 2022

Regest

Die Wirksamkeit einer Beschlagnahmeanordnung nach § 10 VereinsG ist zeitlich nicht begrenzt.Davon zu unterscheiden ist die Verhältnismäßigkeit der Dauer einer konkret bezüglich eines Vermögensgegenstandes erfolgten Sicherstellung.

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 L 690/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-20

Aktenzeichen: 14 L 690/22

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0920.14L690.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: VereinsG § 10, VereinsG § 3; GG Art 9, GG Art 2, GG Art 14; VereinsGDV § 4

Leitsätze

Die Wirksamkeit einer Beschlagnahmeanordnung nach § 10 VereinsG ist zeitlich nicht begrenzt.Davon zu unterscheiden ist die Verhältnismäßigkeit der Dauer einer konkret bezüglich eines Vermögensgegenstandes erfolgten Sicherstellung.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 7.500,- € festgesetzt

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.