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5 K 1163/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-09-08, 5 K 1163/20
5 K 1163/20Tribunale amministrativo8 set 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-08
Aktenzeichen: 5 K 1163/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0908.5K1163.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Abgabenordnung, Grundsteuerreformgesetz
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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