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6 K 4744/21•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-08-04, 6 K 4744/21
6 K 4744/21Tribunale amministrativo4 ago 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-04
Aktenzeichen: 6 K 4744/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0804.6K4744.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauGB § 35; GG Art 3
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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