Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-04-27, 1 K 1950/18

1 K 1950/18Tribunale amministrativo27 apr 2022

Regest

Zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Schichtzulage nach § 20 Abs. 2 EZulV NRW

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1 K 1950/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-27

Aktenzeichen: 1 K 1950/18

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0427.1K1950.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: EZulV NRW § 20 Abs 2

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Schichtzulage nach § 20 Abs. 2 EZulV NRW

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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