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9 K 4001/18•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-04-26, 9 K 4001/18
9 K 4001/18Tribunale amministrativo26 apr 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-26
Aktenzeichen: 9 K 4001/18
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0426.9K4001.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: BauGB § 34 Abs 1; BauNVO § 6
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 27. August 2019 verpflichtet, der Klägerin den von ihr beantragten Bauvorbescheid für die Nutzungsänderung von Gewerbeflächen zu einem Wettbüro mit Sitzplätzen zur Annahme von Sportwetten zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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