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6a K 4116/18.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-02-22, 6a K 4116/18.A
6a K 4116/18.ATribunale amministrativo22 feb 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-22
Aktenzeichen: 6a K 4116/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0222.6A.K4116.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6a. Kammer
Normen: AsylG § 3, AsylG § 4; AsylG § 26; AufenthG § 60 Abs. 7
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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