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6 K 4669/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2022-01-07, 6 K 4669/19
6 K 4669/19Tribunale amministrativo7 gen 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-07
Aktenzeichen: 6 K 4669/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2022:0107.6K4669.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauO NRW 2018 §§ 58, 62, 82
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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