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7 K 5946/16•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-09-10, 7 K 5946/16
7 K 5946/16Tribunale amministrativo10 set 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-10
Aktenzeichen: 7 K 5946/16
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0910.7K5946.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Bescheid der Bezirksregierung E. vom 2. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. August 2016 wird aufgehoben, soweit dadurch Gebühren in Höhe von 250,00 € festgesetzt werden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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