Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-07-26, 19 L 464/21

19 L 464/21Tribunale amministrativo26 lug 2021

Regest

Ist eine gewerbliche Erlaubnis im Falle von Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu versagen, ist das Widerrufsermessen im Falle nachträglich eintretender Unzuverlässigkeit in aller Regel auf Null reduziert.

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 464/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-26

Aktenzeichen: 19 L 464/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0726.19L464.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: VwVfg NRW § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; GewO § 33 c Abs. 2 Nr. 1; GewO § 35 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Ist eine gewerbliche Erlaubnis im Falle von Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu versagen, ist das Widerrufsermessen im Falle nachträglich eintretender Unzuverlässigkeit in aller Regel auf Null reduziert.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens
    1. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.