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6 K 2051/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-06-08, 6 K 2051/20
6 K 2051/20Tribunale amministrativo8 giu 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 6 K 2051/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0608.6K2051.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauO NRW 2018 § 6; BauO NRW 2018 § 48; BauGB § 34
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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