Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-02-22, 12 L 1183/20

12 L 1183/20Tribunale amministrativo22 feb 2021

Regest

1. Zur Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern der Berufungskommission 2. Zu den Anforderungen an die Qualifikation ausländischer Gutachter im Berufungsverfahren für eine Professur - hier nach Maßgabe der einschlägigen Berufungsordnung.

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 1183/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-22

Aktenzeichen: 12 L 1183/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0222.12L1183.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: GG Art. 33 Abs.2; VwVfG NRW § 21

Leitsätze

  1. Zur Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern der Berufungskommission

  2. Zu den Anforderungen an die Qualifikation ausländischer Gutachter im Berufungsverfahren für eine Professur - hier nach Maßgabe der einschlägigen Berufungsordnung.

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Abschluss eines erneuten Auswahlverfahrens untersagt, die Professur für Niederlandistik am Institut für Germanistik der Besoldungsgruppe W2/W3 mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.
  • Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

    1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 40.000,- € festgesetzt.

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