Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2021-01-11, 20 L 14/21

20 L 14/21Tribunale amministrativo11 gen 2021

Regest

Für einen gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der "Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen" aufgegeben werden soll, bei dem Antragsteller unverzüglich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen, ist gemäß § 52 Nr. 5 VwGO die örtliche Zusändigkeit des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegeben.

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 20 L 14/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-11

Aktenzeichen: 20 L 14/21

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0111.20L14.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Normen: VwGO § 52 Nr 5; VwGO § 83; GVG § 17a

Leitsätze

Für einen gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der "Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen" aufgegeben werden soll, bei dem Antragsteller unverzüglich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen, ist gemäß § 52 Nr. 5 VwGO die örtliche Zusändigkeit des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegeben.

Tenor

Das Verfahren wird an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen.

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