Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-11-25, 18 L 967/20

18 L 967/20Tribunale amministrativo25 nov 2020

Regest

Wer als Betreiber einer Prostitutionsstätte nach bestandskräftiger Schließungsverfügung eine solche unerlaubt weiterbetreibt, kann sich nicht mit Erfolg gegen eine Zwangsgeldfestsetzung zur Wehr setzen. Sowohl Einträge in szenentypischen Chat-Foren, als auch der Internetauftritt des Betreibers, wie auch eine Vorort-Kontrolle bei der Prostitutionsstätte durch die Behörden können geeignet sein, Hinweise auf die untersagte Tätigkeit zu geben. Der Begriff der Tantra-Massage kann bei szenentypischer Einbettung und eindeutigem Sexualbezug auf die Ausübung von sexuellen Dienstleistungen hindeutet. Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass eine Tantra-Massage keine vom Prostituiertenschutzgesetz erfasste sexuelle Dienstleistung darstellt; hier verneint.

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 18 L 967/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-25

Aktenzeichen: 18 L 967/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:1125.18L967.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs 5, VwVG NW §§ 55 Abs 1, 57 Abs 1, § 60 Abs 1, § 64 Satz 1,; GmbHG §§ 5a, 13 Abs 1, ProstSchG §§ 12, 3 Abs 3 Nr 1, 2, Abs 1, Abs 4; VwVfG NW § 42

Leitsätze

Wer als Betreiber einer Prostitutionsstätte nach bestandskräftiger Schließungsverfügung eine solche unerlaubt weiterbetreibt, kann sich nicht mit Erfolg gegen eine Zwangsgeldfestsetzung zur Wehr setzen.

Sowohl Einträge in szenentypischen Chat-Foren, als auch der Internetauftritt des Betreibers, wie auch eine Vorort-Kontrolle bei der Prostitutionsstätte durch die Behörden können geeignet sein, Hinweise auf die untersagte Tätigkeit zu geben.

Der Begriff der Tantra-Massage kann bei szenentypischer Einbettung und eindeutigem Sexualbezug auf die Ausübung von sexuellen Dienstleistungen hindeutet.

Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass eine Tantra-Massage keine vom Prostituiertenschutzgesetz erfasste sexuelle Dienstleistung darstellt; hier verneint.

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

  1. Der Streitwert wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.