Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-09-24, 14 L 1296/20

14 L 1296/20Tribunale amministrativo24 set 2020

Regest

Abwägung zwischen dem Ortsbestimmungsrecht des Versammlungsanmelders und dem öffentlichen Interesse an einer möglichst geringen beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs und des Indivdualverkehrs.

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 L 1296/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-24

Aktenzeichen: 14 L 1296/20

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0924.14L1296.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: VersG § 15; GG Art. 8; GG Art. 2

Leitsätze

Abwägung zwischen dem Ortsbestimmungsrecht des Versammlungsanmelders und dem öffentlichen Interesse an einer möglichst geringen beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs und des Indivdualverkehrs.

Tenor

    1. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Auflage des Antragsgegners vom 23. September 2020 zur Versammlungsbestätigung vom 21. September 2020 wiederherzustellen, wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

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