Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-08-11, 6 K 3783/18

6 K 3783/18Tribunale amministrativo11 ago 2020

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 3783/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-11

Aktenzeichen: 6 K 3783/18

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0811.6K3783.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: BauGB § 30 BauNVO § 4

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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