Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-06-22, 5a K 11012/17.A

5a K 11012/17.ATribunale amministrativo22 giu 2020

Regest

Kein Abschiebungsverbot für jungen, gesunden Mann aus Kabul bei Vorhandensein eines familiären Netzwerkes trotz der bestehenden Covid-19-Pandemie

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 5a K 11012/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-22

Aktenzeichen: 5a K 11012/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0622.5A.K11012.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5a. Kammer

Normen: AsylG §§ 3, 4 AufenthG § 60 Abs 5, Abs 7 S 1 AufenthG

Leitsätze

Kein Abschiebungsverbot für jungen, gesunden Mann aus Kabul bei Vorhandensein eines familiären Netzwerkes trotz der bestehenden Covid-19-Pandemie

Tenor

  • I. Die Klage wird abgewiesen.

  • II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

  • III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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