progetti
14 L 596/20•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-05-15, 14 L 596/20
14 L 596/20Tribunale amministrativo15 mag 2020
Im Rahmen einer Interessenabwägung geht das öffentliche Interesse am Infektionsschutz im vorliegenden Einzelfall dem Interesse der Versammlungsanmelderin an dem gewählten Versammlungsort vor.
Entscheidungsdatum: 2020-05-15
Aktenzeichen: 14 L 596/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0515.14L596.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: VersG § 15; CoronaSchVO § 13; CoronaSchVO § 11
Im Rahmen einer Interessenabwägung geht das öffentliche Interesse am Infektionsschutz im vorliegenden Einzelfall dem Interesse der Versammlungsanmelderin an dem gewählten Versammlungsort vor.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.