Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-05-12, 9 K 4512/19

9 K 4512/19Tribunale amministrativo12 mag 2020

Regest

Entziehung der Fahrerlaubnis

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 K 4512/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-12

Aktenzeichen: 9 K 4512/19

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0512.9K4512.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 4 StVG

Leitsätze

Entziehung der Fahrerlaubnis

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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