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16 K 7056/22.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-10-22, 16 K 7056/22.A
16 K 7056/22.ATribunale amministrativo22 ott 2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-22
Aktenzeichen: 16 K 7056/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1022.16K7056.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die in Ziffern 5 und 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. September 2022 enthaltene Abschiebungsandrohung sowie das Einreise und Aufenthaltsverbot werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kläger zu 9/11, die Beklagte zu 2/11.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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