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16 K 894/23.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-10-01, 16 K 894/23.A
16 K 894/23.ATribunale amministrativo1 ott 2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-01
Aktenzeichen: 16 K 894/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1001.16K894.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Ziffern 5 und 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. Januar 2023 werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger zu 1 und 2 tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu je 9/22 und die Beklagte zu 2/11.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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