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16 K 2056/25•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-06-27, 16 K 2056/25
16 K 2056/25Tribunale amministrativo27 giu 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-27
Aktenzeichen: 16 K 2056/25
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0627.16K2056.25.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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