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1 K 3351/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-03-14, 1 K 3351/24
1 K 3351/24Tribunale amministrativo14 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-14
Aktenzeichen: 1 K 3351/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0314.1K3351.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass die an den Kläger gerichtete Äußerung des Beklagten „Hier möchte mit Ihnen niemand gemeinsam Politik machen“ in der Sitzung des Rates der Stadt V. vom 0. Februar 0000 zu Tagesordnungspunkt N01 rechtswidrig war. Es wird ferner festgestellt, dass die von dem Beklagten in der Ratssitzung vorgenommene Bewertung des Redebeitrages des Klägers als „Frechheit“ rechtswidrig war.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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