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38 K 2590/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-03-13, 38 K 2590/22
38 K 2590/22Tribunale amministrativo13 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-13
Aktenzeichen: 38 K 2590/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0313.38K2590.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Bundesdisziplinarkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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