Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-02-12, 18 K 8649/22

18 K 8649/22Tribunale amministrativo12 feb 2025

Testo completo

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 8649/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-12

Aktenzeichen: 18 K 8649/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0212.18K8649.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin unter Aufhebung des Bescheides vom 00. November 2022 darüber zu unterrichten, ob und wenn ja, durch welche Maßnahmen gemäß §§ 16a Abs. 1, 17 – 21 und 31 PolG NRW durch den Beklagten über sie in welchen Zeiträumen personenbezogene Daten erhoben worden sind.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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