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14 K 2771/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-10-09, 14 K 2771/24
14 K 2771/24Tribunale amministrativo9 ott 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-09
Aktenzeichen: 14 K 2771/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1009.14K2771.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 39 StVG
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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