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26 L 1345/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-26, 26 L 1345/24
26 L 1345/24Tribunale amministrativo26 giu 2024
Der Bewerbungsverfahrensanspruch eines um ein Beförderungsamt konkurrierenden Beamten geht unter, wenn dieser nicht rechtzeitig vor der Besetzung der relevanten Stelle - hier mit einem angestellten Konkurrenten - vorläufigen Rechtsschutz sucht und keine Rechtsschutzvereitelung vorliegt. Insoweit sind die höchstgerichtlichen im Zusammenhang mit der Ernennung eines Beamten entwickelten Grundsätze auf den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit einem Angestellten, der das Auswahlverfahren ebenfalls endgültig abschließt, zu übertragen (ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 2 MB 28/14 -, juris).
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 26 L 1345/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0626.26L1345.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Kammer
Der Bewerbungsverfahrensanspruch eines um ein Beförderungsamt konkurrierenden Beamten geht unter, wenn dieser nicht rechtzeitig vor der Besetzung der relevanten Stelle - hier mit einem angestellten Konkurrenten - vorläufigen Rechtsschutz sucht und keine Rechtsschutzvereitelung vorliegt. Insoweit sind die höchstgerichtlichen im Zusammenhang mit der Ernennung eines Beamten entwickelten Grundsätze auf den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit einem Angestellten, der das Auswahlverfahren ebenfalls endgültig abschließt, zu übertragen (ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 2 MB 28/14 -, juris).
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen trägt der Antragsteller. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 22.000,– Euro festgesetzt.
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