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18 K 520/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-05-13, 18 K 520/23
18 K 520/23Tribunale amministrativo13 mag 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-13
Aktenzeichen: 18 K 520/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0513.18K520.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Schulausschluss des Klägers mit Bescheid vom 13. September 2022 der H.-J.-Gesamtschule R. in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22. Dezember 2022 rechtswidrig gewesen ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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