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24 I 6/24•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-02-06, 24 I 6/24
24 I 6/24Tribunale amministrativo6 feb 2024
Anforderungen an eine Durchsuchung zur Nachtzeit (hier: nicht dargelegt).
Entscheidungsdatum: 2024-02-06
Aktenzeichen: 24 I 6/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0206.24I6.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Kammer
Normen: AufenthG § 50 Abs. 6, 7
Anforderungen an eine Durchsuchung zur Nachtzeit (hier: nicht dargelegt).
Die Durchsuchung der im Allein- oder Mitgewahrsam der Antragsgegner stehenden Wohnung U.-----straße 00, 00000 P. , einschließlich aller Nebengelasse, am 00. G. 2024 zur Tageszeit – frühester Beginn der Maßnahme um 6:00 Uhr, Abschluss der Maßnahme bis spätestens 10:00 Uhr – wird zum Zwecke der Ergreifung des Antragsgegners zu 1. zur Durchführung seiner Abschiebung angeordnet.
Im Übrigen – soweit eine Durchsuchung auch zur Nachtzeit beantragt wurde – wird der Antrag abgelehnt.
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