Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-01-26, 15 K 7729/22

15 K 7729/22Tribunale amministrativo26 gen 2024

Regest

Zum Begriff des Ablieferns einer Aufsichtsarbeit

Testo completo

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 K 7729/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-26

Aktenzeichen: 15 K 7729/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0126.15K7729.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: JAG NRW § 21 Abs 1 S 1

Leitsätze

Zum Begriff des Ablieferns einer Aufsichtsarbeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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