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29 K 5628/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-08-24, 29 K 5628/21
29 K 5628/21Tribunale amministrativo24 ago 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-24
Aktenzeichen: 29 K 5628/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0824.29K5628.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 6 Satz1 Buchst. a IFG NRW
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Verwaltungsaktes vom 5. Mai 2021 verpflichtet, dem Kläger die Dienstanweisung mit Stand vom Zeitpunkt der Antragstellung (23. April 2021) für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW zu übermitteln.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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