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2 K 2957/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-07-25, 2 K 2957/23
2 K 2957/23Tribunale amministrativo25 lug 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-25
Aktenzeichen: 2 K 2957/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0725.2K2957.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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