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29 K 4677/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-04-03, 29 K 4677/21.A
29 K 4677/21.ATribunale amministrativo3 apr 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-03
Aktenzeichen: 29 K 4677/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0403.29K4677.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 60 Abs 8 Satz 3 AufenthG
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. Juni 2021 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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