progetti
15 K 8537/22.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-08, 15 K 8537/22.A
15 K 8537/22.ATribunale amministrativo8 feb 2023
§ 17 Abs. 1 Satz 1 GVG wirkt nur dann zuständigkeitserhaltend, wenn eine Klage beim zuständigen Gericht erhoben wurde und sich nachträglich die zuständigkeitsbegründenden Umstände ändern.
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 15 K 8537/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0208.15K8537.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 83 VwGO
§ 17 Abs. 1 Satz 1 GVG wirkt nur dann zuständigkeitserhaltend, wenn eine Klage beim zuständigen Gericht erhoben wurde und sich nachträglich die zuständigkeitsbegründenden Umstände ändern.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.