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29 K 4407/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-01-16, 29 K 4407/20
29 K 4407/20Tribunale amministrativo16 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-16
Aktenzeichen: 29 K 4407/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0116.29K4407.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 2 Satz 3 UIG NRW,; § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG,; § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 00. März 2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 00. Juli 2020 verpflichtet, dem Kläger Zugang zu sämtlichen, bei dem Beklagten vorhandenen Unterlagen mit Bezug zu Treffen von Vertretern der Regierung des Beklagten mit Vertretern von V. T. zwischen dem 27. Juni 2017 und dem 2. Februar 2020 durch Überlassung von Ablichtungen bzw. Ausdrucken zu gewähren.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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