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23 K 3777/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-01-16, 23 K 3777/21
23 K 3777/21Tribunale amministrativo16 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-16
Aktenzeichen: 23 K 3777/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0116.23K3777.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des M. für C. und W. für das Land Nordrhein-Westfalen vom 00. März 2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 00. Mai 2021 verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Klägers unter Berücksichtigung der Stellenzulage nach § 56 Nr. 1 LBesG NRW neu festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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