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18 K 5193/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-11-15, 18 K 5193/20
18 K 5193/20Tribunale amministrativo15 nov 2022
Es besteht kein Anspruch auf Ruhen der Schulpflicht, wenn die Erteilung von Hausunterricht möglich ist.
Entscheidungsdatum: 2022-11-15
Aktenzeichen: 18 K 5193/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1115.18K5193.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 40 Abs. 2 SchulG NRW; § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; § 21 AO-SF; § 41 Abs. 1 SchulG NRW
Es besteht kein Anspruch auf Ruhen der Schulpflicht, wenn die Erteilung von Hausunterricht möglich ist.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.
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