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28 K 5868/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-08-25, 28 K 5868/20
28 K 5868/20Tribunale amministrativo25 ago 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 28 K 5868/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0825.28K5868.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die von diesem selbst zu tragen sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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