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16 K 1150/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-07-13, 16 K 1150/21
16 K 1150/21Tribunale amministrativo13 lug 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-13
Aktenzeichen: 16 K 1150/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0713.16K1150.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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