Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-01-19, 18 K 2278/20

18 K 2278/20Tribunale amministrativo19 gen 2022

Regest

Bestimmung der Erfahrungsstufe bei einem Wechsel auf dem öffentlichen Schuldienst in den Ersatzschuldienst durch Neufestsetzung

Testo completo

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 2278/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-19

Aktenzeichen: 18 K 2278/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0119.18K2278.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: SchulG NRW § 107 Abs 2; SchulG NRW § 103 Abs 1 S 3; FESchVO § 3 Abs 3

Leitsätze

Bestimmung der Erfahrungsstufe bei einem Wechsel auf dem öffentlichen Schuldienst in den Ersatzschuldienst durch Neufestsetzung

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung X vom 30. März 2020 verpflichtet, der Klägerin eine Refinanzierungszusage betreffend die Zahlung einer Ausgleichszulage für die Lehrkraft N. N1. nach Maßgabe des § 61 LBesG NRW für den Zeitraum vom 0.0.2019 bis zum 00.0.2021 zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte zu je 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

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