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29 K 688/20.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-25, 29 K 688/20.A
29 K 688/20.ATribunale amministrativo25 nov 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-25
Aktenzeichen: 29 K 688/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1125.29K688.20A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 29. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Entscheidung vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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